Ratgeber · Rechtsstand 21. Juli 2026
Terrassenüberdachung genehmigungsfrei? Alle 16 Bundesländer
Jede Landesbauordnung stellt Terrassenüberdachungen bis zu bestimmten Maßen verfahrensfrei — aber die Grenzen unterscheiden sich, drei Länder haben seit Mitte 2025 ihre Regeln geändert, und „verfahrensfrei" ist nicht „erlaubt". Hier ist die vollständige Matrix mit Paragraf und Primärquelle — und der Prüfpfad, den fast alle Ratgeber weglassen.
Zuerst die entscheidende Begriffsgrenze
Verfahrensfrei bedeutet nur: kein reguläres Baugenehmigungsverfahren für das in der Landesbauordnung beschriebene Vorhaben. Es bedeutet nicht automatisch, dass gebaut werden darf. Unabhängig von der Verfahrensfreiheit können Bebauungsplan, Baugrenzen, örtliche Gestaltungssatzung, Abstandsflächen, Denkmalschutz, Statik sowie Brand-, Entwässerungs-, Wind- und Schneelastanforderungen entgegenstehen. Die Verantwortung bleibt bei der Bauherrschaft.
Die planungsrechtliche Zulässigkeit richtet sich je nach Lage des Grundstücks nach dem Baugesetzbuch:
- § 30 BauGB: Grundstück im Geltungsbereich eines Bebauungsplans — Festsetzungen zu überbaubarer Fläche, Baugrenzen, Nebenanlagen und Gestaltung prüfen.
- § 34 BauGB: Unbeplanter Innenbereich — Einfügen in die Eigenart der näheren Umgebung.
- § 35 BauGB: Außenbereich — mehrere Länder schließen ihre Kleinvorhaben-Ausnahme hier ausdrücklich aus.
Die Länder-Matrix (Rechtsstand 21. Juli 2026)
| Bundesland | Vorschrift | Verfahrensfreie Terrassenüberdachung | Wintergarten | Quelle |
|---|---|---|---|---|
| Baden-Württemberg | § 50 Abs. 1 i. V. m. Anhang Nr. 1 l LBO | im Innenbereich bis 30 m² Grundfläche; keine eigene Tiefengrenze — LBO 2026 geändert — aktuelle Anhangfassung maßgeblich. | nicht mit der offenen Überdachung gleichsetzen; durch seitliche Schließung kann ein Gebäude entstehen | Landesrecht BW (LBO) / Service-BW |
| Bayern | Art. 57 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. g BayBO | bis 30 m² Fläche — seit 1. Mai 2026 ohne Tiefengrenze im Tatbestand — Viele Ratgeber nennen noch die alte 3-m-Tiefengrenze — die steht seit 01.05.2026 nicht mehr im Gesetz. | kein eigener Kleinwintergarten-Tatbestand an dieser Stelle | Bayern.Recht: Art. 57 BayBO |
| Berlin | § 61 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. g BauO Bln | bis 30 m² Grundfläche und 3 m Tiefe | nicht vom Terrassenüberdachungs-Tatbestand umfasst | Berliner Vorschrifteninformationssystem: § 61 BauO Bln |
| Brandenburg | § 61 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. g BbgBO | bis 30 m² Grundfläche und 4 m Tiefe, außer im Außenbereich | eingeschossiger, unbeheizter Wintergarten mit transparenter Dachfläche bis 20 m² Grundfläche und 75 m³ Brutto-Rauminhalt, außer im Außenbereich | BRAVORS: § 61 BbgBO |
| Bremen | § 61 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. g BremLBO | Terrassen einschließlich Überdachung bis 30 m² Grundfläche und 3,5 m Tiefe | überwiegend verglaste Vorbauten/Wintergärten ohne dauernden Aufenthalt innerhalb derselben 30-m²-/3,5-m-Grenze | Transparenzportal Bremen: BremLBO |
| Hamburg | § 60 Abs. 2 i. V. m. Anlage 2 Abschnitt I Nr. 1.7 HBauO 2025 | bis 30 m² Grundfläche und 3 m Tiefe — Konsolidierte Fassung ist nichtamtliche Lesefassung. | kein gleichlautender Kleinwintergarten-Tatbestand; geschlossene Ausführung gesondert prüfen | Hamburg: HBauO 2025 (Bauordnungsrecht-Portal) |
| Hessen | § 63 i. V. m. Anlage zu § 63, Nr. 1.13 HBO | Überdachung oder teilweise Verglasung ebenerdiger Terrassen bei Gebäudeklassen 1–3; keine eigene Flächen- oder Tiefengrenze | Wintergärten bis 30 m² Brutto-Grundfläche bei Gebäudeklassen 1–3 gesondert erfasst; Vorbehalte der Anlage beachten | Hessen: HBO-Broschüre (Stand Oktober 2025) |
| Mecklenburg-Vorpommern | § 61 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. g LBauO M-V | bis 30 m² Grundfläche und 3 m Tiefe | nicht vom Terrassenüberdachungs-Tatbestand umfasst | Landesregierung M-V: LBauO M-V |
| Niedersachsen | § 60 Abs. 1 i. V. m. Anhang Nr. 1.8 NBauO | bis 40 m² Grundfläche, wenn mindestens 3 m Abstand zur Nachbargrenze eingehalten werden (seit 01.07.2025; vorher 30 m²) — NBauO-Novelle zum 01.07.2025 (Gesetz vom 25.06.2025) — ältere Ratgeber nennen noch 30 m² ohne Abstandsbedingung. | Wintergärten bis 30 m² Brutto-Grundfläche und 5 m Höhe mit mindestens 3 m Grenzabstand sind seit 01.07.2025 ausdrücklich verfahrensfrei (Anhang Nr. 1.8); ebenso Balkonverglasungen/-überdachungen bis 30 m² | NI-VORIS: Anhang NBauO (Fassung ab 01.07.2025) |
| Nordrhein-Westfalen | § 62 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. g BauO NRW 2018 | bis 30 m² Fläche und 4,5 m Tiefe | Wintergärten bis 30 m² Brutto-Grundfläche bei Gebäudeklassen 1–3, wenn mindestens 3 m Abstand zur Nachbargrenze eingehalten werden | RECHT.NRW: § 62 BauO NRW |
| Rheinland-Pfalz | § 62 Abs. 2 Nr. 2 LBauO | ebenerdige, unbeheizte, an Wohngebäude der Gebäudeklassen 1–3 angefügte Räume einschließlich Wintergärten und Terrassenüberdachungen bis 50 m³ umbauter Raum, außer im Außenbereich — Vor redaktioneller Verwendung gegen die tagesaktuelle amtliche Fassung abgleichen. | ausdrücklich zusammen mit unbeheizten Wintergärten erfasst; Volumen statt Fläche/Tiefe maßgeblich | Landesrecht RLP: § 62 LBauO |
| Saarland | § 61 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. h LBO | bis 36 m² Brutto-Grundfläche und 3 m Tiefe — Vor Publikation auf zwischenzeitliche Änderung prüfen. | nicht vom offenen Überdachungs-Tatbestand umfasst | Landesrechtsportal Saarland: § 61 LBO |
| Sachsen | § 61 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. g SächsBO | bis 30 m² Grundfläche und 3 m Tiefe | seitliche Wände oder Brüstungen können die Einordnung als Terrassenüberdachung ausschließen | REVOSax: § 61 SächsBO |
| Sachsen-Anhalt | § 60 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. i BauO LSA | bis 30 m² Grundfläche und 3 m Tiefe | nicht vom Terrassenüberdachungs-Tatbestand umfasst | Landesrecht Sachsen-Anhalt: § 60 BauO LSA |
| Schleswig-Holstein | § 61 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. g LBO | Überdachung ebenerdiger Terrassen bis 30 m² Grundfläche und 3 m Tiefe | Seitenwände oder Brüstungen fallen laut Vollzugshinweisen 2026 nicht mehr unter „Terrassenüberdachung“ | SH: Vollzugsbekanntmachung LBO (03.03.2026) |
| Thüringen | § 63 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. g ThürBO 2024 | bis 30 m² Grundfläche und 4 m Tiefe, außer im Außenbereich | eingeschossiger, unbeheizter Wintergarten mit transparenter Dachfläche bis 20 m² Grundfläche und 75 m³ Brutto-Rauminhalt, außer im Außenbereich | Thüringen: Vollzugshinweise 2024 zu § 63 ThürBO |
„Keine eigene Tiefengrenze" heißt nicht „beliebig tief" — allgemeine Bau-, Abstands- und Planungsregeln bleiben anwendbar. Rechtsstand 21. Juli 2026; wir prüfen die Matrix nach jeder LBO-Novelle.
Drei verbreitete Fehler in anderen Ratgebern
1. Bayern: die 3-Meter-Grenze ist Geschichte
Viele Seiten nennen für Bayern noch „30 m² und 3 m Tiefe". Die geltende Fassung von Art. 57 Abs. 1 Nr. 1 g BayBO nennt seit dem 1. Mai 2026 nur noch 30 m² Fläche — ohne Tiefengrenze. Wer die alte Regel als aktuelles Recht ausgibt, ist veraltet.
2. Niedersachsen: seit Juli 2025 gelten 40 m² — nicht mehr 30
Die NBauO-Novelle vom 25. Juni 2025 (in Kraft seit 1. Juli 2025) hat Anhang Nr. 1.8 erweitert: Terrassenüberdachungen sind jetzt bis 40 m² Grundfläche verfahrensfrei, wenn sie mindestens 3 m Abstand zur Nachbargrenze einhalten — zusätzlich sind Wintergärten bis 30 m² Brutto-Grundfläche und 5 m Höhe sowie Balkonverglasungen bis 30 m² ausdrücklich aufgenommen. Wer noch „30 m²" schreibt, zitiert die alte Fassung.
3. „Wintergärten sind fast immer genehmigungspflichtig" ist zu pauschal
Sieben Länder haben eigene Verfahrensfreiheiten für kleine bzw. unbeheizte Wintergärten: Brandenburg und Thüringen bis 20 m² Grundfläche und 75 m³ Brutto-Rauminhalt (unbeheizt, transparent, nicht im Außenbereich), Bremen innerhalb der 30-m²-/3,5-m-Terrassengrenze, Hessen bis 30 m² Brutto-Grundfläche (Gebäudeklassen 1–3), Niedersachsen seit 01.07.2025 bis 30 m² Brutto-Grundfläche und 5 m Höhe (3 m Grenzabstand), NRW bis 30 m² Brutto-Grundfläche mit mindestens 3 m Grenzabstand, Rheinland-Pfalz bis 50 m³ umbauten Raums. Ein beheizter Wohnwintergarten ist davon regelmäßig nicht erfasst — er braucht eigene Planung samt energetischer Anforderungen.
Der kommunale Prüfpfad — was Sie VOR dem Kauf klären
- Bebauungsplan: Liegt Ihr Grundstück in einem Plangebiet? Dann gehen Festsetzungen zu Baugrenzen und Nebenanlagen der Verfahrensfreiheit vor. Die meisten Städte haben Online-Planportale — auf unseren Stadtseiten verlinkt.
- Abstandsflächen: Die landesrechtlichen Abstände zum Nachbargrundstück gelten unabhängig vom Verfahren. Wer an die Grenze will, braucht je nach Land Abweichung oder Nachbarzustimmung.
- Örtliche Satzungen: Gestaltungs-, Erhaltungs- und Denkmalbereichssatzungen können Material, Form oder Farbe vorgeben — typisch in Altstädten und Ensembles.
- Seitliche Schließung: Seitenwände oder Brüstungen können die Einordnung als „Terrassenüberdachung" beenden (so ausdrücklich die Vollzugshinweise in Schleswig-Holstein und Sachsen) — dann gelten andere Tatbestände.
- Statik: Unabhängig vom Genehmigungsverfahren muss jede Überdachung die örtlichen Wind- und Schneelasten tragen (Lastannahmen nach DIN EN 1991). Die maßgebenden Schneelast- und Windzonen unterscheiden sich regional erheblich.
Unsere Empfehlung: Bei jedem Zweifel eine kurze, formlose Anfrage an die kommunale Bauaufsicht — das kostet nichts und schützt vor teurem Rückbau. Die zuständige Stelle für Ihre Stadt finden Sie auf unseren Stadtseiten.
Unverbindliche Anfrage — Fachbetrieb für Ihr Projekt
Schildern Sie kurz Ihr Projekt (Terrassendach, Lamellendach oder Wintergarten). Wir prüfen nach Ihrer Anfrage, ob ein geeigneter Fachbetrieb in Ihrer Region verfügbar ist — kostenlos und unverbindlich. Eine Vermittlung können wir nicht garantieren; Sie entscheiden anschließend frei über jedes Angebot.